Schutzkonzepte gegen sexualisierte Übergriffe werden im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs zunehmend zur Standardanforderung an Institutionen der Jugendhilfe zur Prävention gegen sexualisierte Übergriffe. Auch für den Bereich der Behindertenhilfe werden Forderungen zu einer Schutzkonzeptverpflichtung lauter.
Es fehlen allerdings genügend Angebote externer Beratungsstellen, die Erfahrungen im Bereich der Arbeit mit Tätern haben.
Dipl. Pych. Lothar Sandfort legt hier ein Angebot vor. Er hat ein Team aufgebaut, das die Erstellung von Schutzkonzepten anleiten kann, Vorschläge für ein Beschwerdemanagement schon für den Verdacht eines sexualisierten Übergriffs erarbeiten kann, Peer-Counselling für verschiedene Teamgruppen anbietet und zur Krisenintervention schnell zur Stelle sein kann.
Er war viele Jahre als Psychotherapeut für die Jugendhilfe in Berlin (Hellersdorf und Marzahn) tätig und ist im Bereich der Behindertenhilfe als Leiter der Beratungsstelle im niedersächsischen Trebel engagiert.
Als Alleinstellungsmerkmal der Beratungsstelle wird eine Beratung durch Peer-Counseler*innen angeboten (siehe unten).
Lothar Sandfort ist aufgrund einer Paraplegie Rollstuhlfahrer.
Im Folgenden wird als Beispiel unseres Angebotes die mögliche Zusammenarbeit mit einem beliebigen Träger der Behindertenhilfe beschrieben. Üblicherweise wenden sich zunächst engagierte Betreuer*innen aus dem Gruppenalltag an uns, von dort also, wo die Probleme oft unaushaltbar erscheinen. Mit ihnen erörtern wir die Möglichkeit einer nachhaltigen Zusammenarbeit, die die gesamte Einrichtung mitträgt, die bereit ist, sich mit den neuen Erfahrungen zu verändern, also sexuell kompetenter zu werden.
Die relevanten Gruppen versuchen wir über folgende Maßnahmen zu erreichen:
1. Im Bereich eines Trägers wird von diesem zu einem offenen Gespräch eingeladen. Insbesondere die Vorstandsebene des Trägers, die Eltern der Bewohner*innen und die gesetzlichen Betreuer*innen sollen eingeladen werden. Thema: Sind sexualisierte Übergriffe in unserer Institution denkbar? Brauchen wir ein Schutzkonzept und eine Stärkung der sexuellen Kompetenz? Referent: Dipl.-Psych. Lothar Sandfort.
Sollte am Ende die Zustimmung zu einer Zusammenarbeit stehen, kann es weitergehen.
2. Zunächst ein Vorgespräch mit Mitarbeitenden aus der Leitungsebene darüber, wie Sexualität als agogisch bedeutsam schon in der Einrichtung gelebt wird und wie weit die Leitungsebene eine (weitere) Integration von Peer Counselling zu unterstützen bereit ist. In dem Gespräch kann Dipl-Psych. Lothar Sandfort unsere Arbeit erläutern und es kann über Auftragsumfang und Honorar geredet werden.
Sollte am Ende wieder die Zustimmung zu einer Zusammenarbeit stehen, kann es weitergehen.
Danach: Beratung wichtiger Teams mit Peer Counselern unseres Teams, die selber in dem jeweiligen Lebens-/Arbeitsfeld aktuelle Erfahrungen haben:
1. Die mittlere Leitungsebene ( z.B. Wohngruppenleitungen),
2. die interessierten betreuenden Mitarbeitenden in den Wohnheimen und Werkstätten des Trägers,
3. die interessierten Bewohner*innen bzw. Werkstattmitarbeitenden. Im letzteren Setting mit Lothar Sandfort und einer spezialisierten Fachkraft für den Hilfebedarf behinderter Frauen.
In diesem Zusammenhang können wir eine Gefährdungsanalyse zur Prävention gegen sexualisierte Übergriffe erstellen, die im pädagogischen Diskurs vermehrt zur Standardforderung wird. Das von uns erstellte Dokument kann durch eine weitere externe und unabhängige Prüfung staatlich autorisiert werden.
Dann wäre eine räumliche Begehung der Einrichtung notwendig.
In der vereinbarten Zusammenarbeit mit dem ISBB haben Sie im Konfliktfall (Übergriff, Aggression und Depression aufgrund sexueller Frustration) eine unmittelbar persönlich bzw. über Skype erreichbare Krisenberatung zur Verfügung.
Der Kontakt mit den betreuten Personen der Einrichtung kann in das Beschwerdemanagement einbezogen werden, wenn es erlaubt wird, dass unser Team auch über die positiven Aspekte der individuellen Sexualentwicklung beraten darf. Unser Team wäre dann nicht erst im Krisenfall Beratungsstelle sondern könnte Vertrauen über Beratungskontakt auch zu sexuellen und partnerschaftlichen Wünschen und Fragen bekommen. Das Ziel ist dann bemächtigende sexuelle Kompetenz, wäre Empowerment für die partnerschaftliche Begegnung. Wissenschaftliche Untersuchungen und unsere bisherige Arbeit zeigen, dass sich Betroffene zuerst gegenüber Personen öffnen, zu denen sie Vertrauen haben.
Zusätzlich notwendige Maßnahmen für Einrichtungen der Behindertenhilfe
Die betreuten Männer und Frauen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe sind in ihren Kommunikationsmöglichkeiten unnötig eingeschränkt. Ihre Sprache ist vor allem nonverbal. Sie drücken sich in Inszenierungen aus und lernen oft nur über Verhalten. Unsere Beratungsstelle hat Erkenntnisse der Erlebnispädagogik genutzt und Sexualbegleitung entwickelt. Durch die Ausbildung von Sexualbegleiter*innen ist es möglich, Sexualität zu praktizieren. In einer hoch sensibilisierten und hoch motivierenden Begegnung haben kognitiv eingeschränkte Personen die Möglichkeit, sich in einer Surrogatpartnerschaft auszuprobieren - auch emotional.
Ist es dem ISBB möglich, mit den Betreuten und den Betreuenden einer Einrichtung vor- und nachbereitend zu arbeiten, etwa in Gesprächskreisen, kann das ISBB gut ausgebildete Sexualbegleiter*innen außerhalb der Prostitution zusichern, die von uns supervidiert werden.
Viel Nachholbedarf an Sexualberatung haben behinderte Frauen. Bei sexueller Frustration reagieren sie selten wie Männer, die Aggression inszenieren. Frauen dagegen reagieren eher depressiv. Sie reagieren - im für die Betreuung unangenehmsten Fall - mit Werkstattverweigerung, aber auch mit Hauterkrankungen, Essstörungen, Migräne. Auf letztere Auswirkungen wird mit Medikamenten geantwortet. Am wenigsten wirken diese bei Aggression, sofern nicht wiederum störende Nebenwirkungen entstehen sollen: Sedierung. Wenn bei Aggression gar nichts anderes hilft, werden Beratungsstellen einbezogen. So erhalten Sexualbegleitung zu 90 % behinderte Männer. Das wird sich in absehbarer Zeit nicht ändern. Behinderte Frauen brauchen Beraterinnen, die sich gut mit Depression, Hauterkrankungen und Essstörungen auskennen.
Die Sexualbegleiter*innen arbeiten nach folgenden Leitlinien, die große Unterschiede zur Prostitution bilden. Sie werden innerhalb des Zusammenarbeitsvertrages zwischen ISBB und Einrichtungsleitung honoriert.
Nun die Leitlinien:
Ziel der ISBB-Sexualbegleitung ist die reflektierte Persönlichkeitsentwicklung der Klienten, insbesondere durch Stärkung der erotischen und sexuellen Kompetenzen. Empowerment.
ISBB-Sexualbegleitung steht für eine Begegnung, die offen ist für Sexualität.
Voraussetzung ist es, in der Begegnung die aktuell eigenen Grenzen und die Grenzen der Klienten zu achten und zu respektieren.
Die ISBB-Sexualbegleitenden verpflichten sich zur ehrlichen Kommunikation den Klienten gegenüber.
ISBB-Sexualbegleitung wird niemals ohne Aufträge der Ratsuchenden geleistet.
Die ISBB-Sexualbegleitenden verpflichten sich zu regelmäßiger Reflektion ihrer Arbeit mit den Sexualberater*innen des ISBB.
Die ISBB-Sexualbegleitenden suchen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld der Ratsuchenden.
Die Sexualbegleitenden verpflichten sich, die Safer-Sex-Standards einzuhalten und den Ratsuchenden zu vermitteln.
Der vereinbarte Preis der ISBB-Sexualbegleitung bezieht sich auf die gemeinsame Zeit und nicht auf bestimmte sexuelle Handlungen.
Die Sexualbegleitenden sind den Menschenrechten verpflichtet, nicht bestimmten Religionen.
Da die Betreuten in Einrichtungen der Behindertenarbeit in hohem Maße von Betreuenden abhängig sind, müssen die Einrichtungen in die Beratung einbezogen werden. Ein persönlicher Entwicklungsprozess der Ratsuchenden muss von den Einrichtungsteams nachvollziehbar sein und unterstützt werden. Dazu sind Vereinbarungen nötig. Nur so kann Sexualbegleitung nachhaltig sein.
Eine Zusammenarbeit mit uns bedeutet:
Sie erhalten den kontinuierlichen Zugang zu einer externen Expertise in allen Krisensituationen Ihres pädagogischen Alltags.
Sie erhalten den sicheren Zugang zu gut ausgebildeten Sexualbegleiter*innen außerhalb der Prostitution.
Sie erhalten einmal pro Jahr Peer-Counseling auf Leitungsebene und auf der Ebene der Mitarbeiter*innen im Betreuungsdienst.
Sie erhalten einmal pro Monat Peer Counseling auf der Ebene der Adressat*innen.
Wir helfen Ihnen, sich ein qualitativ hochwertiges Schutzkonzept zu erarbeiten, das kontinuierlich in seiner Wirkung überwacht wird.
Wir helfen Ihnen, sich ein individuelles Beschwerdemanagement aufzubauen.
Das Gesamtkonzept kostet maximal pro Jahr 5.000 €. Einsteigerpakete kosten entsprechend weniger.
Träger der Jugendhilfe können die Kosten beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe beantragen (§ 8b SGB VIII).
Träger der Behindertenhilfe können die Kosten über § 6 SGB XII beantragen.